Anerkannt nach §45a/§45b SGB XI · Rhein-Main-Gebiet ☎ 06081 / 96 58 505 ·Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr · DE EN
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Unsere Leistungen

Alltagshilfe, die wirklich entlastet

Vom Haushalt über die Begleitung zu Terminen bis zur Entlastung pflegender Angehöriger – alle Leistungen sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und über §45b SGB XI abrechenbar.

Haushalt & Alltag

  • Reinigung, Ordnung und Wäschepflege
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Kochen
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Betreuung & Begleitung

  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
  • Gemeinsame Spaziergänge und Freizeit
  • Gespräche, Gesellschaft und Aktivierung
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Entlastung für Angehörige

  • Stundenweise Übernahme der Betreuung
  • Hilfe bei Tagesstruktur und Organisation
  • Zeit zum Durchatmen für Angehörige
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Fahrdienste

  • Private Fahrten jeglicher Art
  • Zum Arzt, zum Friseur oder zum Einkaufen
  • Zu Festlichkeiten und Familientreffen

Welche Kosten Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse übernimmt, prüfen wir vorab gemeinsam mit Ihnen.

Gut zu wissen: Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen 131 € monatlich nach §45b SGB XI zu. Ab Pflegegrad 2 lässt sich das Budget durch Umwidmung deutlich erhöhen – wie das geht, erklären wir auf der Seite §45b & Abrechnung.