Anerkannt nach §45a/§45b SGB XI · Rhein-Main-Gebiet ☎ 06081 / 96 58 505 ·Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr · DE EN
Anerkannter Anbieter nach §45a SGB XI

Bei Ihnen zu Hause.An Ihrer Seite.

Einkäufe, Wege zum Arzt, Haushalt und Gesellschaft – wir nehmen Ihnen und Ihren Angehörigen den Alltag ab. Schon ab Pflegegrad 1, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

  • ✓Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse – ohne Vorkasse
  • ✓Ein festes, vertrautes Helfer-Team für Sie
  • ✓Keine versteckten Kosten, alles vorab besprochen

Ihr Anspruch im Überblick

Wählen Sie Ihren Pflegegrad – wir zeigen Ihr monatliches Budget.
Entlastungsbetrag (§45b)131 € /Mon.
Mögliche Umwidmung (§45a)– €
Monatlich bis zu131 €

Bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders flexibel einsetzbar. Wir prüfen Ihren genauen Anspruch kostenlos.

131 €monatlicher Entlastungsbetrag
Mo–Frpersönlich erreichbar, 9–17 Uhr
1–5alle Pflegegrade
0 €Eigenanteil bei Direktabrechnung
Was wir für Sie tun

Unterstützung, die wirklich entlastet

Vom Haushalt bis zur Begleitung – individuell, verlässlich und mit echter Zuwendung.

Haushalt & Alltag

  • Reinigung, Ordnung und Wäschepflege
  • Einkäufe und Besorgungen des täglichen Bedarfs
  • Kochen

Betreuung & Begleitung

  • Begleitung zu Arzt-, Amts- und Behördenterminen
  • Gemeinsame Spaziergänge und Freizeit
  • Gespräche, Gesellschaft und Aktivierung

Entlastung für Angehörige

  • Stundenweise Übernahme der Betreuung
  • Hilfe bei Tagesstruktur und Organisation
  • Damit pflegende Angehörige durchatmen können

Fahrdienste

  • Private Fahrten jeglicher Art
  • Zum Arzt, zum Friseur oder zum Einkaufen
  • Zu Festlichkeiten und Familientreffen

Welche Kosten Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse übernimmt, prüfen wir vorab gemeinsam mit Ihnen.

So wird es bezahlt

131 € im Monat – von Ihrer Pflegekasse

Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Ab Pflegegrad 2 lässt sich das Budget durch Umwidmung deutlich erhöhen.

Pflegegrad 1
131 €
Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
449 €
131 € + bis 318 € Umwidmung
Pflegegrad 3
730 €
131 € + bis 599 € Umwidmung
Pflegegrad 4
875 €
131 € + bis 744 € Umwidmung
Pflegegrad 5
1.051 €
131 € + bis 920 € Umwidmung
1

Entlastungsbetrag erhalten

Mit Ihrem Pflegegrad stehen Ihnen automatisch 131 € monatlich nach §45b SGB XI zu – in der Regel ganz ohne gesonderten Antrag.

2

Umwidmung prüfen

Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen (§36) umwandeln – seit 2022 ohne zusätzlichen Antrag.

3

Mehr Unterstützung nutzen

So stehen Ihnen je nach Pflegegrad bis zu rund 1.051 € im Monat für Haushalt, Begleitung und Betreuung zur Verfügung.

Haushaltshilfe

Einkaufen, Kochen, Wäsche, Aufräumen

Alltagsbegleitung

Spaziergänge, Arzt- und Behördengänge

Betreuung

Gesellschaft, Gespräche, Aktivierung

Besorgungen

Regelmäßige Einkäufe und Erledigungen

Entlastung Angehörige

Damit pflegende Angehörige Kraft tanken

Haushaltsnahe Dienste

Reinigung und Wohnungsordnung

Anspruch jetzt kostenlos prüfen

Unverbindliche Beratung · wir ermitteln Ihren maximalen Anspruch · ☎ 06081 / 96 58 505

Ihr Weg zu uns

In drei Schritten zur Unterstützung

Unkompliziert und schnell – um den Rest kümmern wir uns.

Erstgespräch

Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – gerne auch telefonisch.

Bedarf besprechen

Wir lernen Sie in Ihrem Zuhause kennen. Wir ermitteln Ihren Bedarf und prüfen, welche Zuschüsse Ihnen zustehen.

Hilfe beginnt

Ihre persönliche Alltagshilfe startet – regelmäßig und verlässlich. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.

Warum uns vertrauen

Was uns ausmacht

Mit Herz & Verstand

Vertrauen ist die Grundlage guter Hilfe. Unser Team ist geschult, einfühlsam und mit echtem Engagement dabei.

Direkte Abrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Papierkram, keine Vorkasse für Sie.

Alles aus einer Hand.

Als Teil von Dr. Eckerts Gesundheits-Stützpunkt bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung rund um Gesundheit, Pflege, Betreuung und Mobilität – verlässlich, persönlich und perfekt aufeinander abgestimmt.

Mehr erfahren auf dr-eckerts.de →

Ihr festes Team

Sie werden von denselben vertrauten Helferinnen und Helfern betreut – für echte Kontinuität.

Persönlich erreichbar

Bei Fragen erreichen Sie uns direkt – kein Callcenter, keine Warteschleife.

Vor Ort für Sie da

Wir kommen zu Ihnen nach Hause – im Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und in Frankfurt.

Unser Einsatzgebiet

Wir kommen zu Ihnen nach Hause

Unser Team ist im Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und in Frankfurt für Sie unterwegs. Rufen Sie uns an – wir prüfen gerne, ob wir auch in Ihrer Nähe helfen können.

WetteraukreisHochtaunuskreisMain-Taunus-KreisFrankfurt am Main

Dr. Eckerts Alltagshelfer

Alltags- & Haushaltshilfe mit Kompetenz

Kurt-Schumacher-Straße 32 a
61267 Neu-Anspach
☎ 06081 / 96 58 505
Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 € monatlich. Er steht jedem Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause versorgt wird, und wird zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

In der Regel ist kein gesonderter Antrag nötig – der Anspruch besteht automatisch mit Ihrem Pflegegrad. Wir helfen Ihnen bei den nötigen Unterlagen und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Alle unsere Leistungen – von der Haushaltshilfe über Einkäufe bis zur Begleitung zu Terminen – sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI und können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

In der Regel nicht: Der Entlastungsbetrag deckt unsere Leistungen ab, und wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Sollte Ihr Bedarf darüber hinausgehen, besprechen wir das vorab – transparent und ohne versteckte Kosten.

Ja. Nicht genutzte Entlastungsbeträge lassen sich übertragen. Reste aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wir beraten Sie gerne dazu.

Nach dem Erstgespräch kann die Unterstützung meist innerhalb weniger Tage starten. Wir wissen, dass Hilfe oft dringend gebraucht wird, und reagieren so schnell wie möglich.

Darauf können Sie sich verlassen

Hilfe – ohne Sorgen

Ihr Pflegegeld bleibt unberührt

Der Entlastungsbetrag ist eine eigene Leistung der Pflegekasse und wird nicht mit Ihrem Pflegegeld verrechnet.

Kein Eigenanteil bei Direktabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Feste Bezugsperson

Sie werden möglichst immer von derselben vertrauten Person betreut – das schafft Vertrauen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden

Wir melden uns schnell zurück – denn Unterstützung wird oft kurzfristig gebraucht.

Kostenlose, unverbindliche Beratung

Wir prüfen Ihren Anspruch und beraten Sie persönlich, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Zuverlässige Vertretung

Fällt Ihre gewohnte Helferin einmal aus, organisieren wir schnell und zuverlässig Ersatz.

Wir sind für Sie da.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr · ah@dr-eckerts.de