131 € im Monat – von Ihrer Pflegekasse
Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Ab Pflegegrad 2 lässt sich das Budget durch Umwidmung deutlich erhöhen.
Ihr Budget je Pflegegrad
So funktioniert die Umwidmung
Entlastungsbetrag erhalten
Mit Ihrem Pflegegrad stehen Ihnen automatisch 131 € monatlich nach §45b SGB XI zu – in der Regel ganz ohne gesonderten Antrag.
Umwidmung prüfen
Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen (§36) umwandeln – seit 2022 ohne zusätzlichen Antrag.
Mehr Unterstützung nutzen
So stehen Ihnen je nach Pflegegrad bis zu rund 1.051 € im Monat für Haushalt, Begleitung und Betreuung zur Verfügung.
Abrechnung – ohne Aufwand für Sie
Direktabrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Vorkasse.
Kein Papierkram
Um Unterlagen und Nachweise kümmern wir uns.
Transparent
Mehrbedarf besprechen wir vorab – keine versteckten Kosten.
Wir ermitteln Ihren maximalen Anspruch · ☎ 06081 / 96 58 505
Antworten auf einen Blick
Eine Leistung der Pflegekasse von 131 € monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und wird nicht bar ausgezahlt, sondern mit erbrachten Leistungen verrechnet.
In der Regel nicht – der Anspruch besteht automatisch mit Ihrem Pflegegrad. Wir helfen bei den Unterlagen und übernehmen die Abrechnung.
In der Regel nicht: Der Entlastungsbetrag deckt unsere Leistungen ab, wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Mehrbedarf besprechen wir vorab und transparent.
Ja. Reste lassen sich übertragen; Beträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Bis zu 40 % der nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen (§36) lassen sich in Entlastungsleistungen umwandeln – seit 2022 ohne gesonderten Antrag.
Dr. Eckerts Alltagshelfer